/ 8 min read

Änderungen der Zolltarifnummern (EU) 2025 zu 2026

Änderungen der Zolltarifnummern (EU) 2025 zu 2026
On this page
Contributors
Share this post

Entdecken Sie die wichtigsten Änderungen im Zolltarif 2026! Insgesamt werden 13 Warennummern ungültig und 27 neue eingeführt.

Ein frühes Weihnachtsgeschenk hat sich schon im Sommer abgezeichnet. Nun ist es da. Mit der neuen Kombinierten Nomenklatur - im Amtsblatt höchst pünktlich veröffentlicht am 31. Oktober - sind die Änderungen und Anpassungen der Zollcodenummern zum Jahreswechsel 2025 zu 2026 (auf 8-Steller Ebene) bekannt. Und diese Änderungen halten sich wahrlich in Grenzen! Gerne im Folgenden die Änderungen für Sie aufbereitet mit allen Dateien (am Ende der Seite), die Sie für eine Umschlüsselung benötigen. Aber first things first - hier das Amtsblatt der EU:

Umschlüsselung

1:n

Bei diesen Zollcodenummern schlüsselt eine alte auf mehrere neue Nummern um. Hier fällt die bestehende Zollcodenummer weg! Jedoch stehen mehrere neue Optionen zur Auswahl.

ALTE ZTN NEUE ZTN
2841 9085 2841 9040
2841 9070
2842 9080 2842 9020
2842 9070
2909 3038 2909 3037
2909 3039
2915 9070 2915 9015
2915 9090
3801 1000 3801 1010
3801 1090
3818 0010 3818 0011
3818 0019
7308 2000 7308 2010
7308 2090
8410 9000 8410 9010
8410 9020
8410 9090
8412 9080 8412 9060
8412 9070
8501 3300 8501 3310
8501 3390
8507 9030 8507 9031
8507 9039
8543 9000 8543 9010
8543 9090

m:n

Bei diesen Zollcodenummern schlüsseln mehrere alte auf mehrere neue Nummern um. Auch hier fallen die bestehenden Zollcodenummer weg!

ALTE ZTN NEUE ZTN
8504 4085
8504 4086
8504 4084
8504 4087

Die Änderungen im Überblick

In der Kombinierten Nomenklatur der EU werden insgesamt 13 Warennummern ungültig und 27 neue Warennummern eingeführt.

Änderungen in Kapitel 28

Anorganischen Chemie

Salze der Säuren der Metalloxide oder Metallperoxide

Beginnen wir im chemischen Bereich, genauer mit den „Salzen der Säuren der Metalloxide oder Metallperoxide“. Diese Position führt 2025 schon 10 direkt genannte Salze oder Gruppen dieser auf - und wird nun um Lithium-Nickel-Mangan-Cobalt-Oxide erweitert. Während diese also 2025 in der „Auffangposition“ eingereiht wurden, steht jetzt eine eigene Position zur Verfügung und die Einreihung ist entsprechend anzupassen.
Durch diese Umstrukturierung erhält auch die Auffangposition „andere“ eine neue Zollcodenummer.

ALTE ZTN Nomenklaturtext NEUE ZTN Nomenklaturtext
2841 9085 andere 2841 9040
2841 9070
Lithium-Nickel-Mangan-Cobalt-Oxide
andere

Andere Salze der anorganischen Säuren oder Peroxosäuren

Let’s stay salty. Auch in der Auffangposition des Kapitels (2842) wird nun granularer erfasst. Lithiumeisenphosphat erhält jetzt eine eigene Zollcodenummer und wird aus der Auffangposition „andere“ herausgelöst. Durch diese Umstrukturierung erhält auch die Auffangposition „andere“ eine neue Zollcodenummer.

ALTE ZTN Nomenklaturtext NEUE ZTN Nomenklaturtext
2842 9080 andere 2842 9020
2842 9070
Lithiumeisenphosphat
andere
💡
Mit den Nomenklaturänderungen 2026 erhalten Lithium-Nickel-Mangan-Cobalt-Oxide und Lithiumeisenphosphat eigene Zollpositionen. Dies betrifft insbesondere Branchen wie Batterietechnik, Elektromobilität und industrielle Energiespeicher.

Änderungen in Kapitel 29

Organischen Chemie

Bromderivate

Dekabromdiphenylether - jetzt Augen zu und Buchstabieren! - erhält nun eine eigene Position und wird neben Pentabromdiphenylether, 1,2,4,5-Tetrabrom-3,6-bis(pentabromphenoxy)benzol und 1,2-Bis(2,4,6-tribromphenoxy)ethan, zum Herstellen von Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS) (welche schon eigene Unterpositionen im Jahr 2025 besitzen) direkt in einer neuen Unterposition erfasst. Durch diese Umstrukturierung erhält auch die Auffangposition „andere“ eine neue Zollcodenummer.

ALTE ZTN Nomenklaturtext NEUE ZTN Nomenklaturtext
2909 3038 Bromderivate, andere 2909 3037
2909 3039
Dekabromdiphenylether
Bromderivate, andere
💡
Viele bromierte Flammschutzmittel wie Dekabromdiphenylether sind aus Umweltgründen mittlerweile in vielen Produkten verboten oder stark reguliert. Ein Blick in die neue ZTN hilft bei der richtigen Tarifierung!

Carbonsäuren

In Position 2915, welche Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate erfasst, wird eine eigene Unterposition für Perfluoroctansäuren und ihre Salze geschaffen. Durch diese Umstrukturierung erhält auch die Auffangposition „andere“ eine neue Zollcodenummer.

ALTE ZTN Nomenklaturtext NEUE ZTN Nomenklaturtext
2915 9070 andere 2915 9015
2915 9090
Perfluoroctansäuren und ihre Salze
andere
💡
Perfluoroctansäuren (PFOA) werden weltweit zunehmend reguliert, da sie als „forever chemicals“ kaum abbaubar sind und sich in der Umwelt sowie im menschlichen Körper anreichern können. Tarifierungen werden also nicht nur aus Handels-, sondern auch aus Umweltschutzgründen immer relevanter!

Änderungen in Kapitel 38

Erzeugnisse der chemischen Industrie

Künstlicher Grafit

Künstlicher Grafit wurde -ohne tiefere Unterscheidung- bisher in Unterposition 3801 1000 eingereiht. Hier wird nun Künstlicher Grafit, als Pulver mit einem Aschegehalt von nicht mehr als 0,05 GHT durch Schaffung der Unterposition 3801 1010 genauer erfasst. Aller künstlicher Grafit, der den vorstehenden Text nicht erfüllt, wird künftig in 3801 1090 eingereiht.

ALTE ZTN Nomenklaturtext NEUE ZTN Nomenklaturtext
3801 1000 künstlicher Graphit 3801 1010
3801 1090
künstlicher Graphit, Ascheg. <0,05 GHT
künstlicher Graphit, andere
💡
Wussten Sie, dass künstlicher Grafit nicht nur in Bleistiften, sondern auch als essentielles Material in Lithium-Ionen-Batterien und für Hochtemperatur-Schmelztiegel verwendet wird? Reinheit und Aschegehalt spielen dabei eine wichtige Rolle für die jeweilige Anwendung und eintraifierung!

Dotiertes Silicium

In Position 3818 finden wir Chemische Elemente, zur Verwendung in der Elektronik dotiert. Und wenn für Sie auch der Leistungskurs „Chemie“ nicht infrage kam und Sie sich auch fragen, was „dotiert“ ist: Einbringen von Fremdatomen in ein Wirtsmaterial. Jetzt wissen wir es. Zurück zur Nomenklatur. In Position 3818 finden wir in 2025 dotiertes Silicium (3818 0010), welches nun geteilt wird in

3818 0011: "Dotiertes Silicium, zur Verwendung in der Elektronik, in Plättchen mit einer Dicke von 200 Mikrometern oder weniger, rechteckig, auch mit geschnittenen oder abgerundeten Ecken (sogenannte Photovoltaik-Wafer)"

und

3818 0019: "Dotiertes Silicium, zur Verwendung in der Elektronik, in Scheiben, Plättchen oder ähnlichen Formen, andere"

ALTE ZTN Nomenklaturtext NEUE ZTN Nomenklaturtext
3818 0010 dotiertes Silizium 3818 0011
3818 0019
(siehe oben)
(siehe oben)

Änderungen in Kapitel 73

Stahlerzeugnissen

7308 - Konstruktionen und Konstruktionsteile

Nun zu einer meiner liebsten Positionen in der Nomenklatur. Keine wird so oft falsch verwendet wie die 7308, gerade im Maschinenbau. Während „Konstruktionsteile“ sich ja für den Maschinenbau erst mal schon anhört, sollte bei einem Weiterlesen des Positionstextes etwas mulmig werden:
(z. B. Brücken und Brückenelemente, Schleusentore, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen, Tür- und Fensterläden, Geländer)
Das hört sich jetzt nicht mehr direkt nach „Maschinenbau“ an – oder? Ich sage immer in meinen Schulungen (salopp, als Faustregel): „Wenn’s nicht für ein Gebäude ist – dann vergessen Sie mal die 7308!“ Ja, natürlich können wir über gewisse mögliche Elemente in der Stückliste einer Maschine diskutieren. Etwa wenn die Maschine in ein Fundament eingelassen wird – oder wenn an der Maschine ein Geländer gegen Absturz von Personen angebracht ist, welches dann wieder an einer Wand befestigt ist. Oder wenn die Maschine in einem Käfig eingefasst ist, welcher fest mit dem Boden verankert ist … Sie verstehen sicherlich. Daher: Faustregel.

Was hat sich aber geändert:
Bei den Türmen und Gittermasten in (heute) 7308 2000 werden künftig Stahlrohrtürme und Turmsegmente für Windkraftanlagen, aus Eisen oder Stahl herausgelöst und in 7308 2010 separat erfasst. Alle anderen Türme und Gittermasten finden sich in 7308 2090 wieder.

ALTE ZTN Nomenklaturtext NEUE ZTN Nomenklaturtext
7308 2000 Türme und Gittermaste 7308 2010
7308 2090
(siehe oben)
(siehe oben)
💡
Achtung bei 7308: Ein Windkraftmast oder Funkmast (Stahlrohrturm) wird jetzt separat unter 7308 2010 eingereiht, während andere Gittermasten, wie für Stromleitungen oder Baugerüste, unter 7308 2090 fallen.

Änderungen in Position 8410

Wasserturbinen, Wasserräder und Regler dafür

Hier wird die Teileposition genauer gegliedert. Während 2025 die Teile für Maschinen der Position 8410 (also Wasserturbinen und Wasserräder) gesamt in 8410 9000 erfasst wurden, unterscheiden wir nun:

8410 9010: Rotoren, für Wasserturbinen und Wasserräder sowie Regler dafür

8410 9020: Statoren, für Wasserturbinen und Wasserräder sowie Regler dafür

8410 9090: Teile von Wasserturbinen und Wasserrädern sowie Regler dafür, anderweit weder genannt noch inbegriffen

Zu beachten ist hier, dass in diesen Positionen auch Regler erfasst sind (und auch schon in 2025 in 8410 9000 erfasst waren)! Das bedeutet, dass Waren (Regler), die wir üblicherweise etwa in Position 8481 oder auch im Kapitel 90 einreihen würden, dort herauszunehmen sind, wenn diese eben für Wasserturbinen oder Wasserräder bestimmt sind.

ALTE ZTN Nomenklaturtext NEUE ZTN Nomenklaturtext
8410 9000 Teile, einschl. Regler 8410 9010
8410 9020
8410 9090
Rotoren
Statoren
andere Teile, einschl. Regler

Änderungen in Position 8412

Andere Motoren und Kraftmaschinen

Eine im Maschinenbau doch häufig genutzte Position – finden wir hier doch Elemente der Pneumatik (Druckluftmotoren). Aber auch hier geht der „Kelch der Änderungen“ an vielen vorüber. Denn: Rotorblätter von Windkraftanlagen werden nun aus der Aufgang-Teile-Position (8412 9080) herausgelöst und in (neu) 8412 9060 erfasst. Die Teileposition „andere“ erhält dadurch ebenfalls eine Anpassung (künftig: 8412 9070).

ALTE ZTN Nomenklaturtext NEUE ZTN Nomenklaturtext
8412 9080 Teile, andere 8412 9060
8412 9070
Rotorblätter von Windkraftanlagen
Teile, andere

Änderungen in Position 8501

Gleichstromgeneratoren

Auch hier ist eine Position betroffen, um welche kaum ein Unternehmen im Maschinenbau auskommt – finden wir doch alle Arten von (reinen) Elektromotoren hier. Ich schreibe „reine Elektromotoren“, da wir ja zum Beispiel Rüttelmotoren oder Trommelmotoren in anderen Positionen verorten müssen. (Gerade Trommelmotoren werden hier oft falsch in 8501 tarifiert!)

Bei den Gleichstromgeneratoren mit einer Leistung von mehr als 75kW bis 375 kW (alt: 8501 3300) wurden Generatoren mit Wasserstoff-Brennstoffzellen, mit einer Leistung v. mehr als 75kW bis 375kW, ausg. Fotovoltaische ausgegliedert und befinden sich jetzt in einer eigenen Unterposition (neu: 8501 3310).

Durch diese Umstrukturierung werden alle Gleichstromgeneratoren (und auch Gleichstrommotoren) 75 kW bis 375 kW, welche eben genannten Text nicht erfüllen, in die Unterposition (neu) 8501 3390 eingeordnet.

ALTE ZTN Nomenklaturtext NEUE ZTN Nomenklaturtext
8501 3300 Gleichstromgenerator,<75 kW bis 375 kW 8501 3310
8501 3390
(siehe oben)
(siehe oben)

Änderungen in Position 8504

Wechselrichter

Hier haben wir die einzige m:n-Änderung in diesem Jahr. In 2025 unterscheiden wir bei den Wechselrichtern - also Gleichstrom (DC) rein und Wechselstrom (AC) raus - auf Basis der Leistung in kVA.

Somit heute: 7,5 kVA oder weniger in 8504 4085. Leistungen über 7,5 kVA in 8504 4068. Der Parameter der kVA wird aber in Zukunft keine Rolle mehr spielen.

Ab 2026: Alle Wechselrichter, mit Maximum Power Point (MPP)-Tracking-Funktion werden in 8504 4084 eingereiht.

Alle ohne diese Funktion gehen nach 8504 4087.

Dies wird wohl für Unternehmen im Maschinenbau die Änderung mit dem größten Aufwand darstellen. Wechselrichter werden durchaus häufiger in Anlagen genutzt. Die Frage ist also dann: Welche unserer Wechselrichter (auch oft im Bereich des Ersatzteilversandes und damit „historische Waren“) verfügen über eine Maximum Power Point (MPP)-Tracking-Funktion? Das steht so sicher nicht einfach in einem Feld im Warenstamm. Hier muss die Technik dann Antwort geben (falls die Technik selbst nicht schon für die Einreihung verantwortlich ist).

ALTE ZTN Nomenklaturtext NEUE ZTN Nomenklaturtext
8504 4085
8504 4086
Wechselrichter ≤7,5 kVA
Wechselrichter <7,5kVA
8504 4084
8504 4087
Wechselrichter, mit MPP-Tracking
Wechselrichter, ohne MPP-Tracking

Änderungen in Position 8507

Teile für elektrische Akkumulatoren

Die dünnen, porösen Trennschichten zwischen Anode und Kathode in einem elektrischen Akkumulator nennt man „Scheider“. Und genau diese werden nun detaillierter differenziert. Werden bisher alle Scheider (Separatoren) in Unterposition 8507 9030 eingereiht, unterscheiden wir künftig:

8507 9031: "Scheider (Separatoren) von elektrischen Akkumulatoren, auch in quadratischer oder rechteckiger Form, aus Kunststofffolie mit einer Dicke von 40 Mikrometern oder weniger"

Und

8507 9039: "Scheider (Separatoren) von elektrischen Akkumulatoren, auch in quadratischer oder rechteckiger Form, andere"

ALTE ZTN Nomenklaturtext NEUE ZTN Nomenklaturtext
8507 9030 Schneider (Separatoren) 8507 9031
8507 9039
(siehe oben)
(siehe oben)

Änderungen in Position 8543

Eigene Position für Baugruppen aus gestapelten galvanischen Zellen für Wasserelektrolyseanlagen

Position 8543 dient im Kapitel 85 als Auffangposition Elektrische Maschinen, Apparate und Geräte, mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen.

Die Überschrift sagt eigentlich schon alles - viele von Ihnen werden damit nicht betroffen sein. Sollten Sie heute in 8543 9000 (die Teile-Position von 8543) Waren eintarifiert haben und der Text in der Überschrift trifft NICHT zu, schlüsseln Sie alle Artikel nach (neu) 8543 9090 um.

Sollten Sie tatsächlich Baugruppen aus gestapelten galvanischen Zellen für Wasserelektrolyseanlagen haben - dann eben nach (neu) 8543 9010.

Somit für viele von Ihnen hier eine 1:1 Umschlüsselung bei der die alte Codenummer wegfällt (8543 9000 zu 8543 9090).

ALTE ZTN Nomenklaturtext NEUE ZTN Nomenklaturtext
8543 9000 Teile 8543 9010
8543 9090
LEER
LEER

Und das war’s auch schon (bis jetzt, soweit uns nichts anderes auffällt). Wir halten das hier natürlich alles aktuell.

So auch hier im Folgenden die Datei mit den wegfallenden 10-Stellern. Dazu noch ein Wort:

Die 10-Steller (TARIC) braucht’s für den Import...

… und diese müssen Sie auch aufzeichnen! Nicht der Spediteur ergänzt Ihnen (frei Schnauze?) die letzten 2 Stellen. Auch werden diese nicht einfach mal irgendwie schnell festgestellt und dann (nur) per E-Mail dem Dienstleister für die Importverzollung mitgeteilt. Auch das Finden und Begründen der Stellen, welche den 8- zum 10-Steller machen, ist durch Vorgaben des BMF revisionssicher aufzuzeichnen! Daher sollten (eigentlich: müssen) Sie beim Jahreswechsel für alle aktiven Importwaren die Umschlüsselung auf den 10-Steller durchführen. Die finalen 10-Steller kommen zwischen Weihnachten und Neujahr. Prima. Die holen Sie sich dann halt im neuen Jahr. Aber hier von uns schon heute die wegfallenden 10‑Steller (ohne dass ich Ihnen die neuen nennen kann). Auch die wegfallenden sind nicht alle zwingend final anzusehen (Verlängerung Zollaussetzung etc.). Aber eben ein jetziger Stand, den es dann fortzuschreiben gilt. Das machen wir hier entsprechend für Sie.

Nun: Frohe Weihnachten, guten Rutsch - bei Fragen melden Sie sich gerne.

Dateien

Related Posts